Polstermaterial im Versand: Wie schützen Sie Ware mit weniger Material?
· von Redaktion
Weniger Polstermaterial reicht aus, wenn der Karton zum Produkt passt und das Polster gezielt dort sitzt, wo es Stöße abfängt. Füllmaterial, das nur leeren Raum ausgleicht, zählt nach der EU-Verpackungsverordnung künftig selbst als Leerraum. Am Anfang steht deshalb die passende Kartongröße.
Wie polstern Sie ein Paket richtig?
Die Grundregeln stehen in den Verpackungshinweisen von DHL: Das Versandgut soll auf allen Seiten gepolstert sein. Alle Hohlräume, auch der Deckelbereich, sollen vollständig ausgefüllt werden, damit der Karton nicht eingedrückt wird.
Schweres gehört nach unten, Leichtes nach oben, Empfindliches nach innen. Als typische Fehler gelten direkter Kontakt zwischen Inhalt und Außenverpackung, herausragende Teile und zu wenig Polsterung.
Für das Materialsparen ist der erste Punkt zentral: Jeder Hohlraum muss gefüllt werden. Je weniger Hohlraum der Karton lässt, desto weniger Füllmaterial im Paket brauchen Sie.
Welches Polstermaterial passt zu welchem Versandgut?
DHL kennzeichnet Formpolster als empfohlenes Polstermaterial und nennt daneben Luftkammerbeutel und lose Füllmaterialien. Schüttpolster aus Stärke gelten nur als bedingt empfehlenswert. Zum Einwickeln eignen sich Luftpolsterfolie, Rollenwellpappe und maschinell geknautschtes Kraftpapier.
Die Wahl hängt davon ab, ob Sie ein Produkt fixieren, umhüllen oder Hohlräume füllen wollen:
- Fixieren: Schaumpolster expandieren und passen sich als Formpolster auch komplexen Geometrien an. Membranpolster geben empfindlichen Produkten Halt, ohne dass sie verrutschen.
- Umhüllen: Airbag-Verpackungen schützen etwa Laptops oder Smartphones rundum mit Luftbeuteln.
- Hohlräume füllen: Luftpolster-Systeme stellen Luftkissen oder Luftpolstermatten direkt am Packplatz her.
- Polstermaterial aus Papier: Papierpolster-Systeme stellen am Packplatz Papierpolster in der gewünschten Menge und Größe her, die sich zum Polstern, Umwickeln und Ausfüllen eignen.
Ist Polstermaterial aus Papier immer die umweltfreundlichere Wahl?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Matuštík und Kočí (2020) haben in einer Ökobilanz Pakete eines Händlers für Kosmetik und Haushaltswaren untersucht. In diesem Fall schnitt die Polsterung mit Kunststoffkissen aus Umweltsicht besser ab als die mit Papier. Am stärksten belastete allerdings der Stromverbrauch im Logistikzentrum die Umwelt. Energieeffizienz und eine gute Raumausnutzung sind deshalb wichtige Hebel.
Eine systematische Übersicht von Dolci und Kollegen (2025) wertet 53 begutachtete Ökobilanzstudien aus den Jahren 2019 bis 2023 aus. Papier schnitt darin gegenüber Kunststoff oft besser ab, herkömmlicher Kunststoff war aber häufig nicht die umweltschädlichste Wahl. Ein hohes Gewicht verschlechtert die Umweltbilanz.
Vergleichen Sie Polstermaterialien deshalb bezogen auf Ihr Versandgut und achten Sie neben dem Material auf Menge, Gewicht und Kartongröße.
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Warum beginnt Materialsparen beim Karton?
Bis zum 11. August 2026 verlangte § 4 des Verpackungsgesetzes, Volumen und Masse von Verpackungen auf das Mindestmaß zu begrenzen, das für Sicherheit, Hygiene und die Akzeptanz durch Verbraucher angemessen ist. Seit dem 12. August 2026 hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das Verpackungsgesetz abgelöst. Die Pflicht zum Mindestmaß gilt dort fast wortgleich weiter (§ 12 Abs. 3 VerpackDG). Zugleich gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar, einzelne ihrer Pflichten greifen erst später. Für Polstermaterial im Versand sind aus der PPWR zwei Regeln wichtig:
- Mindestmaß nach EU-Recht: Ab dem 1. Januar 2030 müssen Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das für ihre Funktion nötige Mindestmaß reduziert sein (Art. 10 Abs. 1). Verboten sind zudem Verpackungen, deren Eigenschaften nur das wahrgenommene Volumen des Produkts vergrößern sollen, etwa Doppelwände, falsche Böden oder unnötige Schichten (Art. 10 Abs. 2). Für bestimmte geschützte Geschmacksmuster, Marken und geografische Herkunftsangaben gelten Ausnahmen.
- Leerraum: Wer E-Commerce-, Transport- oder Umverpackungen befüllt, muss das Leerraumverhältnis auf höchstens 50 % begrenzen (Art. 24). Raum, der mit Papier, Luftpolstern, Luftpolsterfolie, Schaumstoff oder Styroporchips gefüllt ist, gilt dabei als Leerraum. Ausgenommen sind unter anderem Verkaufsverpackungen, die zugleich als E-Commerce-Verpackung dienen.
Mehr Füllmaterial verbessert das Leerraumverhältnis also nicht, das gelingt nur mit einem passenden Karton. Die 50-%-Grenze greift frühestens am 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach dem Durchführungsrechtsakt zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später eintritt. Diese Methode legt die EU-Kommission bis zum 12. Februar 2028 fest. Mit Kartonagen nach Maß richten Sie den Karton nach dem Versandgut aus statt umgekehrt.
Den Entwurf für das VerpackDG hatte das Bundeskabinett im Februar 2026 beschlossen. Diese Übersicht gibt den Rechtsstand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie sparen Sie Polstermaterial, ohne den Schutz zu schwächen?
Diese Schritte helfen in der Praxis:
- Kartongröße anpassen. Weniger Hohlraum heißt weniger Material, das ausgefüllt werden muss.
- Fixieren statt auffüllen. Formpolster oder Membranpolster halten die Ware an ihrem Platz, statt dass loses Material einen großen Hohlraum füllt.
- Polster nach Bedarf erzeugen. Systeme, die Polster erst am Packplatz herstellen, erleichtern es, je Paket nur so viel einzusetzen, wie die Ware braucht.
- Zusätzliche Versandverpackung hinterfragen. Das Umweltbundesamt hält es für möglich, dass bis 2030 fast ein Drittel der Produkte ohne zusätzliche Versandverpackung auskommt. Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte sich dafür eignen.
- Vor dem Umstellen testen. Probesendungen zeigen, ob die neue Kombination aus Karton und Polster Ihre Ware schützt.
Wie finden Sie das passende Polstermaterial für Ihren Versand?
Welche Kombination aus Karton und Polster passt, hängt von Gewicht, Form und Empfindlichkeit Ihrer Ware sowie von Ihrem Packablauf ab. Für Onlinehändler bieten wir eigene Versandlösungen für den Onlinehandel, für Maschinenbau, Automotive, Medizintechnik oder Elektronik passende Branchenlösungen.
Nehmen Sie Kontakt zu unseren Verpackungs-Spezialisten auf und schildern Sie kurz, was Sie versenden und welche Voraussetzungen bestehen. Gemeinsam prüfen wir, ob und wo Sie Polstermaterial einsparen können, ohne den Schutz Ihrer Ware zu vernachlässigen.
Häufige Fragen
Gilt die 50-%-Grenze für Leerraum schon seit August 2026?
Nein. Seit August 2026 gelten zwar die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung, die Leerraumgrenze greift aber frühestens am 1. Januar 2030. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt: dieses Datum oder drei Jahre nach dem Durchführungsrechtsakt zur Berechnungsmethode.
Wie viel Abstand braucht die Ware zur Kartonwand?
Einen festen Wert in Zentimetern nennt DHL nicht. Wichtig ist, dass der Inhalt die Außenverpackung nicht direkt berührt und auf allen Seiten gepolstert ist. Wie viel Polster nötig ist, hängt in der Praxis von Gewicht und Empfindlichkeit der Ware ab.
Welches Polstermaterial eignet sich für empfindliche Elektronik?
Elektronik sollte rundum geschützt sein und im Karton nicht verrutschen. Dafür kommen Airbag-Verpackungen oder Membranpolster infrage. Für Laptops, Smartphones und Hi-Fi-Geräte bieten wir eigene Lösungen für Multimedia und Elektronik.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Das Artikelbild ist KI-generiert.